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   BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97   

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BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97 (https://dejure.org/1998,1543)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 5 AZR 478/97 (https://dejure.org/1998,1543)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 (https://dejure.org/1998,1543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MuSchG § 4 Abs. 2 Nr. 7; ; BGB § 315

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; MuSchG § 4 Abs. 2 Nr. 7
    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 4 Abs. 2 Nr. 7; BGB § 315
    Mutterschutz: Zumutbare Ersatztätigkeit während eines schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbots - Zuweisung nach billigem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 279
  • MDR 1998, 1295
  • NZA 1998, 936
  • BB 1998, 1696
  • DB 1998, 1920
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 31.03.1969 - 3 AZR 300/68

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Umsetzung

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97
    Aus § 11 Abs. 1 MuSchG besteht dann kein Anspruch (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968; BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 182/82 - EEK III/059; BAG Urteil vom 9. September 1971 - 3 AZR 261/70 - BAGE 23, 416 = AP Nr. 5 zu § 11 MuSchG 1968).

    Sie muß deshalb für die absehbare Zeit bis zum Beginn der Mutterschutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG unter Umständen auch solche - mutterschutzrechtlich erlaubten und zumutbaren - Tätigkeiten ausüben, zu denen sie im Wege des Direktionsrechts nicht angewiesen werden könnte (BAG Urteil vom 31. März 1969, aaO).

    Dies kann im Einzelfall bedeuten, daß sogar eine aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers an sich zulässige Zuweisung veränderter Arbeitsaufgaben für die schwangere Arbeitnehmerin unzumutbar ist (BAG Urteil vom 31. März 1969, aaO; BAG Urteil vom 9. September 1971, aaO; BAG Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968).

  • BAG, 09.09.1971 - 3 AZR 261/70

    Mutterschutzlohn

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97
    Aus § 11 Abs. 1 MuSchG besteht dann kein Anspruch (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968; BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 182/82 - EEK III/059; BAG Urteil vom 9. September 1971 - 3 AZR 261/70 - BAGE 23, 416 = AP Nr. 5 zu § 11 MuSchG 1968).

    Dies kann im Einzelfall bedeuten, daß sogar eine aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers an sich zulässige Zuweisung veränderter Arbeitsaufgaben für die schwangere Arbeitnehmerin unzumutbar ist (BAG Urteil vom 31. März 1969, aaO; BAG Urteil vom 9. September 1971, aaO; BAG Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968).

  • LAG Köln, 23.05.1997 - 12 Sa 77/97

    Verpflichtung zur Entgeltzahlung bei bestehendem Beschäftigungsverbot; Annahme

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97
    Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 77/97 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Mai 1997 - 12 Sa 77/97 - aufgehoben.

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97
    Der Senat kann daher den Vertrag selbst auslegen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP Nr. 33 zu § 112 BetrVG 1972, zu G I 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97
    Das Revisionsgericht ist auch nicht gehindert, die Einhaltung des "billigen Ermessens" im Sinne des § 315 BGB daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt oder - umgekehrt - bestimmte Umstände zu Unrecht herangezogen hat (BAG Urteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 220/91 (A) - AP Nr. 32 zu § 622 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 14.04.1972 - 3 AZR 395/71

    Verfassungsmäßigkeit - Zumutbarkeit - Nachtarbeitsverbot - Schwangerschaft -

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97
    Dies kann im Einzelfall bedeuten, daß sogar eine aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers an sich zulässige Zuweisung veränderter Arbeitsaufgaben für die schwangere Arbeitnehmerin unzumutbar ist (BAG Urteil vom 31. März 1969, aaO; BAG Urteil vom 9. September 1971, aaO; BAG Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 182/82
    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97
    Aus § 11 Abs. 1 MuSchG besteht dann kein Anspruch (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968; BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 182/82 - EEK III/059; BAG Urteil vom 9. September 1971 - 3 AZR 261/70 - BAGE 23, 416 = AP Nr. 5 zu § 11 MuSchG 1968).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Stehen die dafür notwendigen Umstände aber fest und sind besondere, bisher nicht aufgeklärte Umstände des Einzelfalls, die der Beurteilung eine besondere Richtung geben könnten, nicht ersichtlich, so ist das Revisionsgericht nicht gehindert, die unterlassene Beurteilung selbst anzustellen (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - BAGE 88, 279, 286; BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2019 - 19 Sa 52/18

    Beschäftigungsverbot - Stillzeit - Mutterschutzlohn - Rechtsmissbrauch -

    Das Beschäftigungsverbot muss die nicht wegzudenkende Ursache für das Nichtleisten der Arbeit und den damit verbundenen Verdienstausfall sein (BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01 - juris Rn. 54; 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - juris; Schmiegel in Tillmanns/Mutschler, Mutterschutzgesetz Bundeserziehungsgeldgesetz Praxiskommentar 1. Aufl. § 11 MuSchG Rn. 14ff.; Rancke Mutterschutz Elterngeld Elternzeit Betreuungsgeld Handkommentar 5. Aufl. § 18 MuSchG Rn. 22ff.; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Schlachter 2018 § 18 MuSchG Rn. 5; derselbe 2014 § 11 Rn. 5, jeweils m.w.N. Zur Umsetzung auf einen Ersatzarbeitsplatz vergleiche nunmehr § 13 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 MuSchG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung).
  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

    Die Zuweisung einer Ersatztätigkeit an einem auswärtigen Arbeitsort entspricht jedenfalls nach Beginn des sechsten Schwangerschaftsmonats im Regelfall nicht billigem Ermessen, wenn dieser Arbeitsort nur nach mehrstündiger Bahn- oder Flugreise erreicht werden kann (im Anschluß an Senatsurteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - AP Nr. 4 zu § 4 MuSchG 1968).

    Das Verbot gilt damit auch für Stewardessen (Senatsurteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - AP Nr. 4 zu § 4 MuSchG 1968, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, m.w.N.).

    Lehnt diese eine solche zumutbare Arbeit ab, geht sie ihres Anspruchs aus § 11 Abs. 1 MuSchG verlustig (Senatsurteil vom 22. April 1998, aaO, m.w.N.).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 22. April 1998 (- 5 AZR 478/97 -, aaO), das einen wortgleichen Vertrag der Beklagten mit einer anderen Mitarbeiterin betraf, bereits entschieden.

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    c) Auch das Recht des Arbeitgebers, einer unter das Beschäftigungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 7 MuSchG fallenden schwangeren Flugbegleiterin für die absehbare Zeit bis zum Beginn der Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG eine andere als die vertraglich geschuldete Tätigkeit zuzuweisen (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 18; 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - BAGE 88, 279, 282), betrifft einen Sonderfall.
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Aus § 11 Abs. 1 MuSchG besteht dann kein Anspruch (BAG 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370, 372; 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - BAGE 88, 279, 282; 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 22.01.1999 - 11 Sa 1740/98

    Arbeitsentgelt: Mutterschutzlohn bei fehlender Ausübung des Direktionsrechts

    5 AZR 478/97 EzA § 11 MuSchuG n. F. Nr. 17 m. w. N.).

    Sie muß deshalb für die absehbare Zeit bis zum Beginn der Mutterschutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchuG u.U. auch solche, mutterschutzrechtlich erlaubten und zumutbaren Tätigkeiten ausüben, zu denen sie im Wege des Direktionsrechts nicht angewiesen werden könnte (BAG v. 31.03.1969 3 AZR 300/68 AP Nr. 2 zu § 11 MuSchuG 1968; BAG v. 22.04.1998 - 5 AZR 478/97 a. a. 0.).

    Dies kann im Einzelfall bedeuten, dass sogar eine aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers an sich zulässige Zuweisung veränderter Arbeitsaufgaben für die schwangere Arbeitnehmerin unzumutbar ist (BAG v. 14.04.1972 3 AZR 395/71 EzA § 11 MuSchuG n. F. Nr. 7; BAG v. 22.04.1998 5 AZR 478/97 a. a. 0.).

  • LAG Hessen, 24.06.1999 - 3 Sa 1278/98

    Voraussetzungen der groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl

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  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2013 - 1 Sa 69/13

    Öffentlicher Dienst, Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Freistellung von der

    Der Arbeitgeber darf vielmehr der Arbeitnehmerin, die von einem Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG betroffen ist, eine zumutbare Ersatztätigkeit zuweisen (vgl. nur BAG, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 478/97 - Juris, Rn 18).
  • LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02

    Beweislast für Zahlung von Mutterschutzlohn bei ärztlichem Beschäftigungsverbot

    Anders als in den Fällen, in denen die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit nach § 4 MuSchG verboten ist, wie beispielsweise als Röntgenassistentin oder Flugbegleiterin (vgl. BAG Urt. v. 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 - und Urt. v. 22.04.1998 - 5 AZR 478/97) geht es hier nicht um die Zuweisung einer anderen, zumutbaren Tätigkeit, deren Verweigerung zum Wegfall des Vergütungsanspruchs führen kann.
  • LAG Thüringen, 21.09.2000 - 1 Sa 452/99

    Bestimmung des Arbeitsortes Verzugslohn; Verzug auslösendes Arbeitsangebot;

    Die von der Beklagten angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.1998 - 5 AZR 478/97 - besagt das Gegenteil.
  • ArbG Frankfurt/Main, 17.10.2007 - 22 Ca 1490/07

    Anspruch auf Mutterschutzlohn im Falle eines Beschäftigungsverbot aufgrund einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.1998 - 3 Sa 70d/98

    Zweifel an ärztlichem Beschäftigungsverbot auf Grund einer Schwangerschaft;

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